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SCHLIESSEN

HELMA BETTINA HÜTTEN
Diplom Psychologin
Approbation und Kassenzulassung als Psychologische Psychotherapeutin
und Psychoanalytikerin (DGIP, DGPT)



UDO MASCHER-HÜTTEN
Diplom Psychologe
Approbation und Kassenzulassung als Psychologischer Psychotherapeut
und Psychoanalytiker (DGIP, DGPT)



PSYCHOTHERAPIEANFRAGE
Wenn Sie eine Psychotherapie aufnehmen wollen, rufen Sie uns bitte persönlich zu unseren telefonischen Sprechzeiten an, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Sprechen Sie in diesen Fällen nicht auf den Anrufbeantworter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie deswegen nicht zurückrufen können.
Unsere telefonische Sprechzeit: montags 11-12.40 Uhr und mittwochs 14:30-17:50 Uhr.

Psychotherapeutische Sprechstunde
Vor Beginn einer Psychotherapie stehen eine bis drei psychotherapeutische Sprechstunden. In diesem Rahmen soll geklärt werden, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und welche weiteren Maßnahmen sinnvoll sind. Diese Gespräche sind Voraussetzung für aber nicht Teil der Psychotherapie und können bei jeder PsychotherapeutIn absolviert werden.

PROBATORISCHE SITZUNGEN
In unserer Praxis bieten wir sowohl tiefenpsychologisch fundierte Kurz- und Langzeittherapie als auch analytische Psychotherapie für Erwachsene an. Welches Behandlungsverfahren für Sie geeignet ist, lässt sich im Erstgespräch und in den folgenden ca. zwei bis vier probatorischen Sitzungen klären - die in der Regel bereits von Ihrer Krankenversicherung bezahlt werden. Die probatorischen Sitzungen sind notwendig für die diagnostische Phase und sollen die Behandlungsform, die Behandlungsziele und das therapeutische Arbeitsbündnis klären. Besonders wichtig ist es für Patient und Therapeut herauszufinden, ob sie gut miteinander arbeiten können. Diese ersten Gespräche können Patienten dafür nutzen, um darauf zu achten, ob sie sich ausreichend aufgehoben, ob sie sich verstanden fühlen und ob sie das Gefühl haben, im Prinzip über alles sprechen zu können. Erst nach dieser Eingangsphase stellen Sie einen Psychotherapieantrag und nach dessen Bewilligung durch Ihre Krankenkasse startet die Psychotherapie.

PSYCHOTHERAPIE
Zu den drei kassenanerkannten Verfahren gehören - neben der Verhaltenstherapie - die von uns angewendeten zwei psychoanalytischen Verfahren: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Die psychoanalytischen Verfahren konzentrieren sich auf die Behandlung einer unbewussten Psychodynamik bei konflikthaften neurotischen Erkrankungen und daraus entstandenen behandlungsbedürftigen Symptomen.

Who is Who: Unbewusstes, Psychodynamik, Konflikt, Neurose?
Dass das Seelenleben im Wesentlichen unbewusst ist, ist die fundamentale Grundannahme der Psychoanalyse. Das Unbewusste ist in dieser Sichtweise das eigentlich reale Psychische - also das was uns prägt, das Ziel wonach wir uns richten, wonach wir unbewusst streben. Unsere Realität entsteht dabei aus subjektiver Bedeutungsgebung. Es gibt demnach nicht DIE eine Welt, DIE eine Realität. Eine anschauliche Metapher für das Verhältnis von Unbewusstem und Bewusstem bietet das sogenannte „Eisberg-Modell“: Der größte Teil des Eisbergs (das Unbewusste) liegt unter Wasser; nur die Spitze ist über Wasser (das Bewusste). Tief im Eis - sozusagen eingefroren, nicht zugänglich, aber mit großer Macht, Fülle und Wirkung - liegen alle Beziehungserfahrungen mit der Welt und unsere Reaktionen und Schlussfolgerungen daraus. Diese sollen im therapeutischen Prozess etwas zugänglicher, verstehbarer und somit handhabbarer gemacht werden.

Das Bewusstsein weiß um die Inhalte des Seelischen und kann davon berichten – Das Unbewusste wirkt auf und unterströmt dieses Wissen, ohne dass wir uns dessen klar und voll bewusst sind. Psychodynamik meint: Das Seelenleben ist in ständiger Bewegung, in dynamischem Austausch verschiedener seelischer Anteile, Kräfte, Anliegen, Ziele, Bedürfnisse, die mit- und gegeneinander spielen und wirken.
Wenn die verschiedenen unbewussten Wünsche zu gegensätzlich sind, also im Konflikt gegeneinander stehen, sucht die Seele nach einer Kompromisslösung – ein möglicher, gangbarer Weg, jedoch verbunden mit einem hohen Preis: den neurotischen Symptomen. Symptome sind das worunter wir leiden oder der Grund, warum wir mit der Umwelt in sich häufig wiederholende äußere Konflikte geraten – worunter dann meist beide leiden. Irgendwann kann aus der Neurose unter bestimmten Umständen, bei bestimmten Auslösern schließlich eine behandlungsbedürftige Erkrankung entstehen beispielsweise eine Depression oder eine Angstkrankheit.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) gehört zu den psychodynamischen Behandlungsverfahren, die sich aus der Tradition der Psychoanalyse entwickelt haben. Diese Behandlung erfolgt in der Regel in fünfzigminütigen Gesprächen bei wöchentlichem Abstand. Der Umfang liegt zwischen 60 bis maximal 100 Stunden. Zusammenhänge zwischen aktuellen Geschehnissen und der lebensgeschichtlichen Entwicklung lassen sich im Rahmen dieser Therapie zum Verständnis und zur Behandlung von seelischen und psychosomatischen Erkrankungen nutzen. Dabei geht man davon aus, dass unbewusste, individuelle Erlebnis- und Konfliktlösungsmuster auf frühere Beziehungs- und Lebenserfahrungen gründen. Gelingt es, diese Muster im gemeinsamen Gespräch zu erkennen, ist das oft der Ausgangspunkt für einen Heilungsprozess.

Die tiefenpsychologische Kurzzeitpsychotherapie (KZT) geht ähnlich, aber noch fokussierter vor. Sie dient mit ihrem kürzeren Behandlungsumfang von bis zu 24 Stunden der Krisenintervention oder der punktuellen Problemlösung bei begrenzter Zeit. Sie kann auch zur Orientierung und Klärung der Langzeittherapie vorgeschaltet werden.

Die analytische Psychotherapie (AP) orientiert sich eng an der Psychoanalyse. Auch hier geht es um die unbewussten Konfliktlösungs- und Beziehungsmuster eines Menschen. Das therapeutische Vorgehen ist weniger fokussiert und die therapeutische Arbeit geht sowohl in die Tiefe der Psychodynamik als auch in die Breite all ihrer Wirkungen, Erscheinungsformen und Ausprägungen. Man lässt sich in der AP außerdem mehr Zeit und Raum für den Prozess, der sich zwischen Therapeut und Patient entwickelt. In diesem spiegeln sich die unbewussten Beziehungsmuster wider. Dieser Prozess wird als wichtiger, strukturverändernder Wirkfaktor in der analytischen Behandlung gesehen. Eine analytische Psychotherapie dauert entsprechend länger und wird in einem Umfang von 160 bis zu 300 Stunden bei zwei- bis dreistündiger Stundenfrequenz in der Woche durchgeführt.




IMPRESSUM

Inhaltlich verantwortlich gemäß TMG (Telemediengesetz):
Helma Bettina Hütten, Udo Mascher-Hütten
Friederikastr. 75
44789 Bochum
Telefon: 0234 77 321 661/3
E-Mail: info@helmahütten.de / info@udo-mascher-huetten.de

Gesetzliche Berfusbezeichnung:
Diplom-Psychologe/in (Ruhr Universität Bochum)
Approbation durch die Bezirksregierung Köln als psychologische/r Psychotherapeut/in (gemäß §2 des Psychotherapeutengesetzes)
Psychotherapeut/in / Psychoanalytiker/in (Alfred-Adler-Institut Düsseldorf ) www.aaid.org
Psychotherapeut/in/ Psychoanalytiker/in (DGIP, DGPT)
www.dgip.de
www.dgpt.de

Zuständige Psychotherapeutenkammer:
(Aufsichtsbehörde)

Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf
Telefon: 0211 522847-0
Fax: 0211 522 847-15
www.ptk-nrw.de

Kassenzulassung und Arztregistereintrag als:
psychologische/r Psychotherapeut/in und Psychoanalytiker/in (DGIP)
Kassenärzltiche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
www.kvwl.de

Berufsrechtliche Regelungen:

das Psychotherapeutengesetz
http://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Rechtliches/2012/PsychThG.pdf
das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
http://www.aekno.de/downloads/aekno/heilberufsgesetz-nrw-2009.pdf
die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
http://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Rechtliches/Berufsordnung_20080425.pdf
die Psychotherapierichtlinien
http://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Rechtliches/09_01_16_Psychotherapierichtlinie_neu.pdf
die Beihilferichtlinien
http://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Rechtliches/beihilferichtlinien.pdf

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4. Datenschutz
S. Datenschutzerklärung weiter unten

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Texte Quellen: Hilde Mergel-Hölz, Sönke Behnsen
Bilder Copyright: Spiridon Kapravelos


Datenschutz­erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

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Helma Bettina Hütten, Udo Mascher-Hütten
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WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

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FINANZIERUNG

Gesetzliche Krankenkassen
Wenn eine entsprechende Indikation für die Behandlung vorliegt, werden die Kosten für Psychotherapie von den Primär- und Ersatzkassen übernommen. Voraussetzung ist die Approbation und Kassenzulassung der Therapeutin und die Kostenzusage nach einem Antragsverfahren. Über das Antragsverfahren wird in der diagnostischen Phase ausführlich informiert. Bei Störungen von Krankheitswert übernehmen Krankenkassen die Kosten für bestimmte Behandlungsverfahren und Stundenkontingente.

Private Krankenkassen und Beihilfe
Von der Beihilfe und von den Privatkassen werden Kosten für Psychotherapie ebenfalls übernommen, allerdings sollten sich die Patienten über Umfang und Kostenerstattung ausführlich bei ihrer jeweiligen Kasse informieren. Welche Kostenübernahme seitens einer privaten Krankenversicherung möglich ist, hängt von Ihren individuellen Vertragsvereinbarungen ab. Diese können erheblich von Leistungen der Primär- und Ersatzkassen abweichen.

PSYCHOTHERAPIEANTRAG

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Kostenübernahme für ärztliche und psychologische Psychotherapie zu beantragen. Auch Mitglieder privater Krankenversicherungen verfügen im Prinzip über diese Möglichkeit. In welchem Umfang Ihre Versicherung jedoch die Kosten einer Psychotherapie übernimmt, hängt von Ihren individuellen Vertragsvereinbarungen ab. Nach einigen probatorischen Sitzungen, in denen Sie sich und Ihre PsychotherapeutIn einen Eindruck vom Hintergrund der Beschwerden und einer möglichen Behandlungsform machen konnten und sich auf eine Psychotherapie geeinigt haben, können Sie einen Psychotherapieantrag stellen. Das Antragsformular ist in der Praxis vorhanden. Wenn Sie dieses unterschrieben haben, wird es zusammen mit einem Bericht für den Gutachter an die Krankenversicherung weitergeleitet. Diesen anonymisierten Bericht bekommt nur der Gutachter zu lesen. Darin wird sich Ihre PsychotherapeutIn auf Grundlage der besprochenen Informationen aus den ersten Gesprächen zur Diagnose, zum Behandlungsverfahren und zu einzelnen inhaltlichen Fragestellungen äußern. Der Gutachter ist ein erfahrener Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut/Psychoanalytiker. Er gibt gegenüber Ihrer Krankenversicherung eine Stellungnahme darüber ab, ob aus seiner Sicht die Behandlung sinnvoll und Erfolg versprechend ist, und empfiehlt in diesem Fall eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse. Es dauert in der Regel dann einige Wochen, bis Ihre Krankenversicherung Sie über die Kostenübernahme (oder deren Ablehnung) informiert. Nach Antragsbewilligung kann die Psychotherapie begonnen werden.

BEHANDLUNGSDAUER UND BEHANDLUNGSFREQUENZ

Bei einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie kann eine Kurzzeittherapie mit maximal 24 Behandlungsstunden oder eine Langzeittherapie mit maximal 100 Stunden beantragt und bewilligt werden. Beide Behandlungsverfahren werden in der Regel mit einer Wochenstunde a 50 Minuten durchgeführt. Eine Kurzzeitpsychotherapie dauert somit ca. ein halbes bis dreiviertel Jahr; eine Langzeittherapie ca. eineinhalb bis zu zweieinhalb Jahren. Für eine analytische Psychotherapie stehen im ersten Antragsschritt 160 Stunden, im zweiten Antragsschritt bis 300 Stunden zur Verfügung. Die Stundenfrequenz bei der analytischen Psychotherapie liegt bei zwei bis drei Wochenstunden jeweils mit 50 Minuten. Die Therapiedauer umfasst somit einen Zeitraum von ca. zwei bis vier Jahren - je nach Wochenstundenzahl und bewilligter Gesamtstundenzahl. Für beide Therapieformen gilt, dass die Dauer der Behandlung sowie die Zahl der Wochenstunden im Gespräch zwischen Ihnen als PatientIn und ihrer PsychotherapeutIn individuell auf die Erfordernisse im Einzelfall abgestimmt werden. Diese Entscheidung richtet sich nach Ihrer Erkrankung, der Zielsetzung Ihrer Behandlung und Ihren persönlichen sowie zeitlichen Möglichkeiten.




TELEFONISCHE SPRECHZEIT


Unsere Praxis ist eine reine Terminpraxis.
Persönlich erreichen Sie uns unter
Tel.Nr.: 0234 77 321 661

montags 11-12.40 Uhr und mittwochs 14:30-17:50 Uhr.

Fax: 0234 77 321 662


LAGE

Gemeinschaftspraxis für Psychotherapie und Psychoanalyse

Friederikastr. 75, 44789 Bochum
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ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL

Haltestelle "Romanusplatz" Bus Linien 354, 365 (ca. 2 min Fußweg)
Haltestelle "Schauspielhaus Bochum" U-Bahn Linie 308/318
(ca. 8 min Fußweg)
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GEMEINSCHAFTSPRAXIS
FÜR PSYCHOTHERAPIE UND PSYCHOANALYSE
FRIEDERIKASTR. 75, 44789 BOCHUM